Was soll dieses Blog?

Deutschland Info will über die aktuelle Situation und Rechtslage innerhalb des aktuellen Geschäftsbereiches der BRD informieren.

Es sei wichtig zu erwähnen, dass ich weder nationalsozialistische Gedanken hege, noch ein ausgemachter Verschwörungstheoretiker bin. Ich möchte hier über die aktuelle Situation berichten und diese auch den nicht ganz so informierten Bürgerinnen/Bürger zugänglich machen. Vielleicht auch dem Einen oder Anderen die Augen öffnen, damit er sich aus dem Konsumsklaventum heraus auch einmal mit der Faktenlage beschäftigt.

Donnerstag, 4. August 2011

Ist das Grundgesetz überhaupt noch gültig?

Das "Bonner Grundgesetz", wie es ursprünglich genannt wurde, wurde auf Veranlassung der westlichen Besatzungsmächte vom „Parlamentarischen Rat“ erstellt und am 23. Mai 1949 in Bonn verkündet. Es wurde im Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als zwei Drittel der beteiligten deutschen Länder angenommen. Bayern lehnte es ab, akzeptierte jedoch seine Verbindlichkeit durch die Annahme der übrigen westdeutschen Bundesländer. Diese verfassungsähnliche Satzung, die ausdrücklich als Provisorium gedacht war, mußte
  1.  die für sie verbindlichen Vorstellungen der drei westlichen Besatzungsmächte berücksichtigen (vergleiche Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 III), gleichwohl
  2. die Formulierung eines modernen Verfassungstextes anbieten und hierbei
  3. vor allem durch den Hinweis auf die Vorläufigkeit die unterdrückte Abstimmung durch das Volk übermänteln und nicht zuletzt
  4. den - nicht kompetenten - Ländern die Annahme hauptsächlich durch den Hinweis auf das Provisorium schmackhaft machen, das ja einer späteren Volksabstimmung unterliegen würde.

Soweit so gut. Dies hatte auch alles gut bis zum 18.07.1990 funktioniert.

Was ist da passiert?

Der Geltungsbereich des Grundgesetztes wurde aus dem Grundgesetz gestrichen. Genau genommen wurde der Art 23 GG welcher wie folgt lautete:
"Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Gross-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."

ersatzlos gestrichen.
Dies ist hier nachzulesen.

Am 29.09.1990 wurde also dieser Artikel ersatzlos aus dem Grundgesetz gestrichen.

Am 03.10.1990 fand der Beitritt (Wiedervereinigung Deutschlands) der ehemaligen mitteldeutschen Gebiete (genannt DDR) statt. Zu diesem Zeitpunkt gab es den Art 23 GG im Grundgesetz aber schon garnicht mehr.

Seitdem gibt es keinen Geltungsbereich des Grundgesetzes mehr.

Im Art 144 Abs 2 des GG wird sich sogar noch auf den alten Art 23 GG mit den Länderbezug berufen.

Manchmal hört und liest man von Menschen, dass der Geltungsbereich des Grundgesetzes aus der Präambel hervor geht.
Dies ist leider nicht der Fall, wenn man sich auch diese betrachtet. Übrigens wurde auch die Präambel am 29.09.1990 angepasst.

Nachfolgend die aktuelle Präambel:
"[1] Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.  
[2] Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. 
[3] Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."

Und hier der Wortlaut vom 24.05.1949 bis 29.09.1990:
" [1] Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. 
[2] Es hat auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. 
[3] Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden."

Die aktuelle Präambel bezieht sich nicht darauf, dass das Grundgesetz in den im 2. Absatz genannten Ländern Gültigkeit hat, sondern nur das die Deutschen in diesen Ländern die Einheit Deutschlands verwirklicht haben. Somit steht da nur das es für das gesamte Deutsche Volk gilt, aber keinen örtlichen Geltungsbereich definiert.

Wie oben schon erwähnt, gibt es also keinen Geltungsbereich für das Grundgesetz!

Achja, weil ich eben das Deutsche Volk erwähnt habe. Schauen wir doch mal was genau das Grundgesetz dazu sagt. Fündig werden wir dabei im Art 116 Abs 1 GG:
"(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Wie? Das Grundgesetz bezieht sich auf das Deutsche Reich und nicht auf die Bundesrepublik Deutschland? Welches Gebiet wird denn mit dem Stand vom 31.12.1937 gemeint und was hat es mit dem Deutschen Reich zu tun?

Dazu werde ich aber in gesonderten Artikeln berichten. 
Für dieses Thema sind diese Fragen erst einmal nur zweitrangig. 

Zurück zum Thema. Viele fragen sich, warum denn die Definition des Geltungsbereich im Grundgesetzes so wichtig ist?

Die Bundesrepublik besitzt keine eigene Verfassung, wie es bei jedem anderen Staat auf der Welt üblich ist, sondern besitzt nur eine vorläufige Gesetzgebung, welche von den Allierten Siegermächten aufdiktiert wurde. 
Dies spiegelt sich nicht nur im Namen (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland) wieder, denn richtig wäre "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland", sondern steht auch so wortwörtlich in der alten Präambel bis zum 29.09.1990:
" [1] ..., um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. "

Die Gründerväter des Grundgesetzes hatten 1949 nicht vor eine Verfassung für Deutschland zu erstellen. Wie es sich aus dem alten Art 146 GG (dieser wurde auch am 29.09.1990 angepasst) rückschließen läßt:
"Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Wenn also der Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes nicht im Grundgesetz verankert sein braucht, warum hatten die Gründerväter den alten Art 23 GG mit aufgenommen, wenn Ihnen eine Definition des Gültigkeitsbereiches nicht für notwendig erschien?
" [1] Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. 
[2] In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."

Somit kann und muss man daraus schliessen, dass sehr wohl der Gültigkeitsbereich eines Grundgesetzes im Gesetz selbst verankert sein muss und so auch gewollt und beabsichtigt war.

Kann sich jemand noch an den 03.10.1990 erinnern. Wie wir alle für die neue deutsche Verfassung abgestimmt haben? Also ich kann mich nicht daran erinnern! Leider haben wir bis dato keine eigene Verfassung und das Grundgesetz ist eigentlich mit der Streichung des Art 23 GG nichtig, da es keinen Geltungsbereich mehr für das Gesetz gibt und somit die Bundesrepublik Deutschland aufgehört hat juristisch zu existieren.

Wahnsinnige Vorstellung das Ganze, denn wir leben doch alle eigentlich in diesem Land! Ja, wir leben in Deutschland. Nicht in der BRD.

Was hat dies alles für Konsequenzen für jeden Einzelnen. Warum habe ich dann eine Ausweis, was ist mit den anderen Gesetzen und Verordnungen, was ist mit den Politikern und Behörden.

Dies alles werde ich in weiteren Artikeln gerne näher durchleuchten. Man kann sehr gespannt sein, was noch so alles ans Licht kommen wird und wie jeder Einzelne damit umgehen kann und vorallem was jeder Einzelne tun kann.

Jetzt erst einmal viel Spass beim verdauen des Artikels, denn er war bestimmt keine leichte Kost.

Bis dahin...
CoolRunnings




    7 Kommentare:

    1. Danke für deinen Artikel. Hat mir sehr gut weitergeholfen.

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    2. Beschäftige mich erst seit 1,5 Jahren mit der Thematik. Darum kam ich auch mit Art.23 GG meine Schwierigkeiten. 1990 aufgehoben, 2008 eingefügt mit EU und Bundesländer in der Präambel ? Wieso ? Bis ich in einem Beitrag hörte, ein gestrichener Artikel kann nicht wieder in Kraft gesetzt werden. Ich wusste ja, dass ein Gesetz das keinen Geltungsbereich hat, nicht gültig ist. Das GG also auch nicht. Und eine Präambel hat KEINE Gesetzeskraft. Ich sehe hier nur noch Politiker (bis auf wenige Ausnahmen) die ein Verbrechen nach dem anderen begehen.

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    3. Hatte "Ich möchte Benachrichtigungen erhalten" bei meinem Kommentar das Häkchen nicht aktiviert. Antworten bitte hierunter geben.

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    4. Das war so ein Haufen Unfug, dass ich echt nicht weiter weiß. Artikel 23 GG wurde einfach aus dem Grund abgeschafft, da es ab 1990 überflüssig war. In Artikel 23 stand nämlich, dass das Grundgesetz ebenfalls für alle Bundesländer gültigkeit besitzt, die neu dazu kommen. Da es aber nach der Wiedervereinigung relativ unwahrscheinlich erschien, dass nochmal Länder dazu kommen,hat man das Gesetz abgeschafft. In Artikel 146 steht des weiteren auch, dass dieses Grundgesetz Gültigkeit besitzt, bis das deutsche Volk sich für ein neues entscheidet. Heißt: Das Grundgesetz gilt. Mehr gibts dazu nicht zu sagen. Zu Artikel 116: Dieser Artikel besagt nur, dass alle die nach den Grenzen von 1937 auf dem Boden des Deutschen Reiches gelebt haben, auch heute noch ein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Das wurde deshalb eingeführt, da die Vertriebenen damals sonst kein Recht auf Staatsangehörigkeit hätten, da einige Gebiete ja an Polen übergangen sind. Dieses "da steht kein klar definiertes Gebiet drin". Erstmal: Das tut es in der Verfassung von Frankreich u auch nicht. Oh schreck. Diesen Staat gibt es also auch nicht wirklich. Wie gesagt. Bevor Artikel 23 gestrichen wurde, weil er sinnlos wurde, hat er noch eine Sache geregelt, die heute noch Gültigkeit besitzt: Das Grundgesetz gilt für alle Bundesländer. Hoffe das reicht ihnen als "räumliche Definition".

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