Was soll dieses Blog?

Deutschland Info will über die aktuelle Situation und Rechtslage innerhalb des aktuellen Geschäftsbereiches der BRD informieren.

Es sei wichtig zu erwähnen, dass ich weder nationalsozialistische Gedanken hege, noch ein ausgemachter Verschwörungstheoretiker bin. Ich möchte hier über die aktuelle Situation berichten und diese auch den nicht ganz so informierten Bürgerinnen/Bürger zugänglich machen. Vielleicht auch dem Einen oder Anderen die Augen öffnen, damit er sich aus dem Konsumsklaventum heraus auch einmal mit der Faktenlage beschäftigt.

Freitag, 5. August 2011

Ist die BRD überhaupt ein eigenständiger Staat?

Dieses mal möchte ich einen weiteren Irrglauben, welcher u.a. durch die medialen Desinformation geschuldet ist, beleuchten. Ich werde auch wieder mit entsprechenden Links auf die betreffenden Gesetzestexte, Informationen und Wissenswertes verweisen, damit für jederman die Sachlage nachzueruieren ist. Es geht um die Fragestellung: Ist die BRD, wie sie uns in Schulen gelehrt wurde, in der wir alle aufgewachsen sind, mit der wir uns zum Teil identifizieren, ein eigenständiger Staat im Sinne des Völkerrechts?
Tja, wieder so ein schwerer Brocken. Aber ich bin der Meinung, dass wir diesen uns auch genauer betrachten sollten. Eben auch um das Handeln seitens der Politiker entsprechend zu verstehen und auch, vielleicht bei Wahlen unsere Gewohnheiten (Ich mache ja schon immer an dieser Stelle das Kreuzchen, wenn man überhaupt noch zu Wahlen geht!) zu überdenken und sich genauer mit Wahlprogrammen zu beschäftigen.


Um das Thema genau zu verstehen, muss ein kurzer Exkurs in die Geschichte genommen werden. Genau gesagt zum Ende des zweiten Weltkrieges und dem Ende der Nazidiktatur. In meinem anderen Artikel über das Grundgesetz viel einmal das Datum 31.12.1937 und die uns nicht so für Deutschland angenehme wie geläufige Bezeichnung "Deutsches Reich". Denn mit "Deutsches Reich" wurde uns überwiegend gelehrt und  als negative Kollektiverfahrung eingeprägt, das damit nur die Zeit der Nazidiktatur gemeint ist und somit Deutsches Reich = Nazidiktatur. Dies ist aber grundsätzlich falsch, denn das Deutsche Reich ist die eigentliche Bezeichnung Deutschlands seit 1871. Bei der Masse der Bevölkerung bleiben aber nur die wenigen, unrühmlichen und zweifelsohne dunkelsten Jahre zwischen 1933 und 1945 (wird auch landläufig als das "dritte Reich" bezeichnet) im Gedächtnis.

Wie waren denn die Grenzen Deutschlands zu jenen 31.12.1937 überhaupt?
Dazu die nachfolgende Grafik:
Quelle: Wikipedia


Am 08.05.1945 hat die Deutsche Wehrmacht die bedingungslose Kapitulation angenommen, nicht aber das Deutsche Reich! Es wird immer wieder in entsprechenden Medien darüber berichtet, dass die dargestellte Aussage über die Kapitualtion nicht richtig wäre und das Deutsche Reich ebenfalls kapituliert hätte. Dies ist nicht richtig, was unter folgende Links auch nachgeprüft werden kann.

Natürlich kommen auch immer wieder Aussagen das mit dem sogenannten 2+4 Vertrag alles neu geregelt wurde, aber dies werde ich in einem anderen Bericht genauer beleuchten und kommentieren.

Die BRD, also der westliche Teil Deutschlands nahm das Grundgesetz als Übergangslösung an, bis, so der alte Wortlaut im  Art 146 GG:
"Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Dies hätte spätestens nach der sogenannten Wiedervereinigung geschehen müssen.

Nach der sogenannten Staatskerntheorie wäre die BRD mit dem Deutschen Reich identisch, differenziert aber zwischen dem Staatsgebiet, welches das des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 sei, und dem Geltungsbereich des Grundgesetzes, das dem Gebiet der Bundesrepublik entspräche.

Selbst das Bundesverfassungsgericht hat den Fortbestand des Deutschen Reiches des öfteren bestätigt. Hier nur ein kleiner Teil dieser Bestätigungen. Damit nicht wieder behauptet werden kann dies stimme alles nicht, natürlich mit entsprechenden Aktenzeichen und den Verweisen auf die Quellen:
Die Annahme eines solchen Restbestandes gegenseitiger Rechtsbeziehungen setzt voraus, daß das Deutsche Reich als Partner eines solchen Rechtsverhältnisses über den 8. Mai 1945 hinaus fortbestanden hat, eine Rechtsauffassung, von der das Bundesverfassungsgericht […] ausgegangen ist.BVerfGE 3, 288 (319 f., Zit. Abs. 92)

Das Deutsche Reich, welches nach dem Zusammenbruch nicht zu existieren aufgehört hatte, bestand auch nach 1945 weiter, wenn auch die durch das Grundgesetz geschaffene Organisation vorläufig in ihrer Geltung auf einen Teil des Reichsgebiets beschränkt ist, so ist doch die Bundesrepublik Deutschland identisch mit dem Deutschen Reich.“  BVerfGE 6, 309 (336 ff., Zit. Abs. 160, Abs. 166)

Interessant ist auch das Urteil von 1973 des BVerfGE welches sich mit dem Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR beschäftigte. Hier ein Auszug aus dem Urteil:

Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ‚Geltungsbereich des Grundgesetzes‘ […], fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden…BVerfGE 36, 1 (15 ff.)

Sehr interessant, oder? Jetzt wird auch ein Schuh daraus, warum am 29.09.1990 der besagte Art 23 GG gestrichen wurde. Werden wir wirklich nur an der Nase herumgeführt? Erstmal aber weiter im Text.

Somit hier ein weiterer Hinweis darauf, dass mit der Wiedervereinigung das Grundgesetz ungültig wurde, die BRD aufgehört hat als wirtschaftlicher Verwaltungsbereich zu existieren und wir eigentlich eine neue, oder aber die bestehende Weimarer Verfassung (die letzte gültige Verfassung vom deutschen Volk gewählt) erhalten sollten.

So, für heute genug...Fortsetzung folgt.


1 Kommentar:

  1. Die einzigste gültige Verfassung ist die Paulkirchen Verfassung von 1848

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